Abrechnung und Kosten der Therapie

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). 


Abrechnung mit privaten Krankenversicherungen, Beihilfe und Zusatzversicherungen mit Heilpraktikerleistungen


Die Erstattung der Behandlungskosten ist durch private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker möglich, sofern die Leistungen in den Vertragsbedingungen vereinbart sind. Bitte erkundigen Sie sich vor Aufnahme der Therapie, in welchem Umfang eine Kostenübernahme nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker erfolgt.


Selbstzahlung für Therapie- und Coachingleistungen 

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie nehme ich nicht am System der gesetzlichen Krankenkassen teil. 

Sofern die Erstattung nicht nach den oben genannten Abrechnungsmöglichkeiten erfolgt, sind die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen. 



Vorteile der Selbstzahlung:

 

  • Durch die schnelle Terminvergabe profitieren Sie von einem zeitnahen Behandlungsbeginn, so dass Sie schnellstmöglich die erforderliche Hilfestellung erhalten ohne lange Wartezeit auf einen kassenärztlichen Therapieplatz.  


  • Als Selbstzahler entfällt die Kostenübernahme der Krankenkasse. Somit entfällt auch die Kenntnisnahme und Erfassung der Behandlung im System. Dies kann bei künftigen Vertragesabschlüssen und einer bevorstehenden Verbeamtung von Nutzen sein. 


  • Die Behandlung ist nicht auf eine feste Terminanzahl festgelegt, sondern erfolgt vielmehr nach Bedarf. 


Die Kosten für Selbstzahler im Einzelnen:


  • Coaching: pro 60 min. 90 €.
  • Therapeutische Sitzung: pro 60 min. 90 €.
  • Paarberatung/Therapie: pro 60 min. 150 €.


Bei sogenannten "Härtefällen" (z.B. Auszubildende, Studenten, Arbeitslose) kann eine individuelle Einzelregelung getroffen werden. Bitte sprechen Sie mich darauf an.